Die SGK

Die Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz wurde 1923 gegründet. Die SGK bezweckt die Förderung des Korrosionsschutzes im technischen und wissenschaftlichen Bereich und ist ein neutraler, nicht gewinnorientierter Verein. Präsident des Vereins ist Prof. Dr. Ueli Angst, Institut für Baustoffe, ETH Zürich. Die SGK setzt sich ein für:

  • Einen wirtschaftlichen, sicheren und umweltverträglichen Korrosionsschutz
  • Die Bereitstellung des neusten Stands an Fachwissen
  • Die Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Korrosionsschutzes
  • Den Technologietransfer in die Praxis

Die SGK ist seit 100 Jahren an der Spitze der Korrosionstechnologie. Das interdisziplinäre Team verfügt über ein breites Wissen und kann auf eine grosse Erfahrung zurückgreifen.

 

Messtechnische Untersuchungen, Entwicklung neuer Methoden und Grundlagenforschung unter Einbezug der Anforderungen aus der Praxis sind unsere Stärke.

 

Unabhängigkeit und Neutralität der SGK gewährleisten eine objektive und effiziente Arbeitsweise.

 

 

Mitgliedschaft

 

Mitglied der SGK kann werden, wer an Fragen der Korrosion interessiert, oder im Bereich des Korrosionsschutzes tätig ist. Es gibt folgende Mitgliederkategorien:

  • Einzelmitglieder: Natürliche Personen, die in Fragen des Korrosionsschutzes keine eigenen Geschäftsinteressen vertreten.
  • Kollektivmitglieder: Verbände, Unternehmen, Organisationen, Bildungsstätten, ferner Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie deren Verwaltungseinheiten, die in Fragen des Korrosionsschutzes keine eigenen Geschäftsinteressen vertreten.
  • Expertenmitglieder: Hersteller, Ingenieurbüros und dergleichen, die in Fragen des Korrosionsschutzes eigene Geschäftsinteressen vertreten.

Expertenmitglieder haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung und können nicht in den Vorstand gewählt werden. Expertenmitglieder können in der Korrosionskommission und deren Arbeitsgruppen bei der Erarbeitung von Richtlinien mitwirken. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstands.